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Tierpension Wunderlich
2015-11-07 - Unterlassungsbescheid Landratsamt Nürnberger Land
aktualisiert am 12.12.2015



Hier wird eine tierliebende Rentnerin, die sich zur bescheidenen Rente noch etwas dazu verdienen will, schlicht und einfach fertig gemacht!
Es erübrigt sich hoffentlich von selbst, daß ich hier ausdrücklich von meiner Meinungsfreiheit, die ja dank Heiko Maas, einem Politdarsteller, zurzeit kräftig unterwandert werden soll, Gebrauch mache.
Außerdem berufe ich mich in ALLEN Belangen auf das Presserecht. Dies hier ist eine Veröffentlichung im Sinne des Presserechts!

Sie werden auf diesen Seiten unfassbares in Sachen Behördenwillkür zu lesen bekommen. Um jedem den Wind aus den Segeln zu nehmen, ist jeder herzlich eingeladen, sich ein Bild vor Ort von den Gegebenheiten zu machen.
Natürlich wäre eine telefonische Absprache vorher ganz nett, weil wir nicht unbedingt früh um zwei Uhr die Besucher da haben möchten.
Erreichbar unter den Telefonnummern und sonstigen Übermittlungsträgern:
09187/7973
09187/9092626
0151/14916952
Fax: 09187/8124
eMail: HerrimHimmel2002@yahoo.de


Wir haben uns für die rückhaltlose Veröffentlichung entschieden, weil wir ja zum Beispiel am Fall Mollath gesehen haben, daß man der Nürnberg Justiz in keiner Weise trauen kann und daß dort ja offensichtlich gerne Rechtsbeugungen getrieben werden. Das Gleiche gilt für den Nürnberger Beamtenapparat in vielen Fällen.

Wir sehen leider in diesem ganzen Verfahren, daß es anscheinend stimmt, was eines der höchsten Gerichte Europas von sich gegeben hat:


·          URTEIL DES EUROPÄISCHEN GERICHTSHOFES FÜR MENSCHENRECHTE IN STRASSBOURG:
Az EGMR 75529/01 vom 8.6.2006
Zitat: “… ist die BRD (Bundesrepublik Deutschland) KEIN Rechtsstaat.”

·          Insbesondere wurde festgestellt, daß ein wirksames Rechtsmittel gegen Rechtsmissbrauch und Billigkeitsrecht für die Einhaltung des Rechtes auf ein rechtsstaatliches Verfahren in der BRD nicht gegeben ist.


Gästebuch für die Seite Tierpension


7.11.2015 - Samstag  - heute haben wir von unserem Anwalt die Abschrift des Unterlassungsbescheides des Landratsamtes Nürnberger Land erhalten

Die Ausführliche Gegendarstellung finden Sie hier.
Das Schreiben ist gespickt mit Lügen, verdrehten Wahrheiten und aus dem Zusammenhang gerissenen Tatsachen!

Der Vollständigkeit halber wird hier das gesamte Schreiben veröffentlicht mit den entsprechenden Gegendarstellungen. Im Zusammenhang mit den vorherigen Vorfällen, ausgelöst duch das LRA Nürnberger Land, ergibt sich ein schockierendes Bild über den Zustand unserer Behörden.

Aber erst von vorn herein ein paar rechtliche Hintergründe wegen der Vollveröffentlichung der Namen der Beteiligten!
Eine, bzw. mehrere Verhandlungen hatten wir bereits, auf die auch hier Bezug genommen wird. Dort dürfen die Namen der Beiteilgten sowieso erwähnt werden, weil sie ja im öffentlichen Interesse sind.

Hier der eine Link zu einem Urteil:
www.juraforum.de/recht-gesetz/presse-hat-auskunftsanspruch-ueber-namen-beteiligter-amtspersonen-im-gerichtsverfahren-493731www.juraforum.de/recht-gesetz/presse-hat-auskunftsanspruch-ueber-namen-beteiligter-amtspersonen-im-gerichtsverfahren-493731
Leipzig (jur). Die Presse kann grundsätzlich Auskunft über die Namen aller amtlichen Personen verlangen, die an einem Gerichtsverfahren mitgewirkt haben. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das Informationsverlangen nicht „ins Blaue hinein“ erfolgt, sondern vielmehr einen ernsthaften sachlichen Hintergrund hat, urteilte am Mittwoch, 1. Oktober 2014, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 6 C 35.13). Zudem müssen die Namen von Richter, Staatsanwalt und Co. nicht preisgegeben werden, wenn ihnen durch die Namensveröffentlichung „erhebliche Belästigungen“ oder eine Gefährdung ihrer Sicherheit drohen.

Hier habe ich nebenbei noch einen netten Link gefunden zur Veröffentlichung von Bildern von Polizisten:
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/03/28/polizisten-mssen-sich-fotografieren-lassen/
falls diese Seiten nicht mehr funktionieren sollte aus Gründen der Zensur oder was auch immer bitte beim Verlag melden. Wir haben natürlich Sicherheitskopien gemacht für eine Veröffentlichung.

So, aber jetzt weiter im Takt mit dem Brief:



Hier fällt naturgemäß noch nichts an, weil das noch die Einleitung des Machwerks ist!
Aber der Leser darf schon auf die unteren Ausführungen gespannt sein!


Der hier erwähnte Bescheid und das erwähnte Urteil vom 27.1.2015 wurden nur nach Aktenlage und dem Vernehmen einer Zeugin, die nach dem Gesetze eindeutig als befangen zu bewerten ist, erstellt. Da kam z.B. in der Vernehmung darin vor, daß es nur in dem Erfahrungswert der Amts-Veterinärin Spengler-Wieber liegt, zu bestimmen, ob z.B. im vorliegenden Fall es nur fünf Hunde sein dürfen. Es interessierte da keinen, ob das Grundstück nahezu 3000 qm groß ist und daß nun wirklich genug Wohnraum zu Verfügung steht. Es liegt ja in Ihrem Ermessen!
In anderen Fällen, siehe Zeitungsausschnitt, ist da anscheinend gar kein Problem, daß ein Richter vor Ort eine Besichtigung macht. Aber in diesem Fall, obwohl der Rechtstreit sich schon einige Jahre hinzog, war das anscheinend nicht nötig. Beweis siehe hier!
Außerdem darf man die Bestandskraft des erwähnten Urteiles zu Recht anzweifeln. Wir haben noch kein Urteil gesehen, sondern nur die entsprechenden Entwürfe!
Dazu noch wurde uns von diesem Herrn Bernet (ich gehe natürlich davon aus, daß er es tatsächlich ist, weil er immer nur unleserlich unterschrieben hat ganz im Gegensatz zu diversen richterlichen Beschlüsse durch den BGH) mehrere Drohscheiben geschickt, daß der Vollzug daraufhin statt finden soll. Und DAS OHNE JEGLICHES SCHRIFTSTÜCK VOM GERICHT. NUR DIE BEHAUPTUNG DASS ETWAS VORLIEGEN SOLL! Beweise dafür auf einer anderen Seite.
Trotz mehrfachen, Einwänden mit Beweisen, daß keinerlei Papiere, und später rechtsgültige Papiere, vorliegen, wurde munter weiter gemacht. Im weiteren Verlauf des ganzen Verfahrens kommt auch deutlich zutage, daß auf KEINEN EINZIGEN unserer Einwände von Seiten dieser Behörde reagiert wurde!

Die Aussage der im nächsten Kapitel erwähnten Polizeibeamtinnen wird vollkommen sinnentstellt, aus dem Zusammenhang gerissen, dargestellt.
Es wurde von den Beamtinnen ausgesagt
´es stank erheblich nach Fäkalien´.
Es wurde nur Vergessen zu erwähnen, daß in diesen Tagen (Juni 2015) der Kanalgestank durch das Abwassersystem Altdorf unerträglich war. Außerdem wurde auf nahen Feldern fröhlich geodelt! Dann wurde ausgesagt, daß die Polizistinnen das Grundstück wegen dem Gestank kurz verlassen mußten.
Denken wir mal logisch: Durch einen Gartenzaun, sei es nun Jägerzaun oder Maschendraht kann ich größere Tiere davon abhalten, das Grundstück zu betreten oder zu verlassen! Aber, daß Gestank dann ebenfalls durch so einen Zaun aufgehalten werden kann, ist mir vollkommen neu! Mein alter Physikprofessor wird sich garantiert dafür interessieren für diese wahnwitzige These! Oder sollte man da lieber zu einem Psychiater gehen und um Rat fragen?
Es könnte natürlich auch sein, daß die beiden Polizistinnen (und die später erwähnten Polizisten) nicht in der Lage waren den Geruch von Reneclauden (eine Pflaumenart) die sich in der Reife am Baum befanden (da sind einige Bäume mit diesen Früchten im Garten) nicht von Urin und Fäkalien zu unterscheiden. Dann allerdings muß ich an der Kompetenz diverser Polizeibeamten stark zweifeln.

Aber fragen wir uns mal ganz ehrlich: Selbst wenn das alles zutreffen sollte, wohlgemerkt sollte (!), dann muß doch folglicherweise von jedem Bauernhof, der Vieh hat, egal ob Rinder, Schweine oder Schafe, die Hunde und die Katzen entfernt werden. Es ist deren zarten Näschen wohl auf gar keinen Fall zuzumuten, daß sie vom Gestank des Stalles belästigt werden. Auf Herr Bernet, hier wartet verdammt viel Arbeit im ganzen Landkreis auf Sie!

Und ebenfalls in diesem Kapitel: Es wurden mehrere Ratten gesichtet. Interessant daß diese Beamtinnen so ein scharfes Auge haben, Wühlmäuse von Ratten unterscheiden zu können! Und sei es denn, auf einem Grundstück in dieser Größenordnung würde es mich sogar etwas nervös machen, wenn überhaupt keine Nager da wären! Dann kann nämlich mit Fug und Recht behauptet werden, daß zuviel Gift im Boden ist!
Aber das kann wohl nicht sein, sonst wären die zahlreichen Vögel, Frösche, Kröten, Schmetterlinge, die alle ebenfalls auf dem Gelände leben, nicht so zahlreich vertreten. Dieses Getier wurde seltsamerweise in dem Bericht nicht erwähnt. Das zeugt davon, daß hier wieder mal sehr einseitig beobachtet und berichtet wurde!

Übrigens zu den Ratten: Ich habe letztens bei einem samstäglichen Marktbesuch in Altdorf Ratten gesehen! Direkt vor der Polizeidienststelle! Ich habe ebenfalls eine Rattte vor nicht allzulanger Zeit in der Nürnberger Fußgängerzone Südstadt direkt unter einem Gartenstuhl einer Gaststätte gesehen. Auf dem Stuhl war sogar noch ein Mensch darauf gesessen und hat Kaffee getrunken! So frech sind diese Viecher mittlerweile!

Dann wurde auf dieser Seite noch von 5 bis 6 Hunden berichtet! Also was nun? Eigentlich erwarte ich eine bessere Beobachtungsgabe von Polizeibeamten, die schon offensichtlich zu Spitzeldiensten benutzt werden.
Ich muß natürlich davon ausgehen, daß die obere Behauptung richtig ist, weil die Polizistinnen ja wegen einer Bußgeldsache einer vollkommen anderen Person gekommen sind.

Auf der selben Seite wird noch erwähnt, ´es ist davon auszugehen, daß Frau Wunderlich die Hunde nicht vorschriftsmäßig hält, sich nicht ausreichend um diese kümmert, und ebenso nicht mit diesen Gassi geht, damit....´
Wie war das bitte? Polizeibeamte haben in ihrer Grundausbildung eine Veterinärprüfung dabei? Polizeibeamte sind nicht in der Lage ein 3000qm großes Grundstück, daß vollkommen begrünt ist, zu erkennen? Polizeibeamte, die nicht einmal die Anzahl der gesichteten Hunde wieder geben können, können also Beurteilungen abgeben, die absolut nicht in ihrem Aufgabenbereich liegen?
Zu dem erwähnten Spitzeldienst komme ich im nächsten Kapitel! Durch Aussage des Herrn Bernet wurde das bestätigt!


Zitat: Am 30.7.2015 fand dann auf Aufforderung des LRA hin eine erneute Überprüfung .... durch Beamte der PI Altdorf....., statt. Aufgrund der am 17.6.2015 von Frau Wunderlich angegebenen Anzahl der von ihr gehaltenen versorgten Hunde (nämlich 5 bis 6 Stück) entstand beim LRA ... der Verdacht...´
Wie bitte? Eine erneute Überprüfung? Das bedeutet also, daß die vorgeschickten Beamtinnen bereits hier (am 17.6.2015) im Auftrag eine Überprüfung gemacht haben! Das klingt jetzt wieder vollkommen anders, als es vorher erwähnt wurde und im Bericht der Polizistinnen stand! Wie können wir hier von einer Überprüfung reden, wenn die Polizistinnen nicht einmal in der Lage sind, die Anzahl der Hunde fest zu stellen? Alleine das klingt wohl mehr als unglaubwürdig!
Man sollte doch wohl in der Lage sein zumindest von 1 bis 10 zu zählen!
Dazu muß man noch sagen, daß die beiden Polizistinnen, namentlich bekannt, sich auf gar keinen Fall wie Dein Freund und Helfer verhalten haben, sondern eher nach dem Motto: Mein Freund, Dir helf´ ich! Wir hatten damals bereits eine Beschwerde bei der Polizeiinspektion Altdorf deswegen abgegeben. Wenn ich mir diesen neuen Vorgang nun betrachte, bin ich versucht jetzt tatsächlich eine Dienstaufsichtsbescherde abzugeben!
Ganz toll, die Beamten fanden bei der neuerlichen Kontrolle (hier wurde wieder zugegeben, daß das Vorherige eine Kontrolle durch nicht ausgebildete Kräfte war) sage und schreibe fünf Hunde vor!
Davon waren, wie auch den Beamten klar gemacht wurde, vier Hunde Eigentum von Frau Wunderlich und es war aus freundschaftlichen Gründen ein Hund von einer Bekannten zu Gast! Nach Ansicht des Herrn Bernet darf man heut zu tage also nicht einmal mehr Nachbarschaftshilfe und Freundeshilfe machen.
Die Aussage von Frau Vohla der Stadt Altdorf, daß NUR drei Hunde auf den Namen Wunderlich gemeldet seien ist schlicht und einfach eine Lüge! Es sind tatsächlich vier Hunde angemeldet! Ganz einfach zu beweisen! Aber Herr Bernet hat es ja nicht nötig Fakten zu prüfen! Wie in anderen Absätzen bewiesen wird!

Wunderbar, der nächste Absatz liest sich schon fast wie ein Krimi: Da Frau Wunderlich bezüglich des Hundes Hexe sichtlich nervös reagiert hatte, hakten die Beamen nach. Frau Wunderlich gestand schließlich ein, dass sie den Hund Hexe gegen Entgelt zur Betreuung angenommen hatte. Bei der Begehung des Hauses....
Eine wahnsinnig tolle Ermittlungsarbeit, die wunderbar gekonnt aufgebauscht wird. Nur leider vollkommen an der Realität vorbei!
Es ist klar, daß jemand, der in Treu und Glauben an die Obrigkeit aufgewachsen ist, nervös reagiert, wenn Amtspersonen Fragen stellen! Ich für meinen Teil kenne kaum jemand in dieser Altersklasse, der da nicht nervös reagiert! Für den Bericht klingt das gut: Sie hakten nach! Dann wurde es gestanden....das ist Polemik der übelsten Sorte um es mal klar auszudrücken! Statt dessen kam meine Mutter den Beamten noch freundlicherweise entgegen und zeigte den Herren, daß über den Hund sogar eine Datei angelegt wurde! Wem der Hund gehöre und wo er zuhause sei!
Aber jetzt kommt der eigentliche Hammer! Offensichtlich war der entsprechende Beamte, der auf dem Monitor die Daten angesehen hatte, nicht in der Lage DIE internationale Datumschreibweise zu erkennen! Jahr-Monat-Tag!
In dem Bericht steht ein angeblich angegebener Zeitraum von zwei Wochen, in der der Hund Hexe zur Betreuung vorhanden war. Angeblich wurden diese zwei Wochen von Frau Wunderlich angegeben laut den Beamten! Falsch! Meine Mutter hatte keinen einzigen Zeitraum angegeben! Diese zwei Wochen hatten die Beamten nur abgelesen, und das auch noch falsch. Was den Beamten als Beispiel gezeigt, daß die Daten dieses Hundes erfaßt waren, war der Zeitraum vom 28.7.2013 bis zum 12.8.2013 und nicht das Jahr 2015!
Hätten sich die Beamten die Mühe gemacht, wie es ihre Pflicht gewesen wäre, sich das Programm erklären zu lassen, hätten sie erkannt, daß das ein von meinem verstorbenen Vater SELBST geschriebenes Programm war, daß sogar im Aufbau um einiges komplexer ist als zum Beispiel eine einfache Excel-Tabelle.
Außerdem wäre schnell zu erkennen gewesen, daß den Beamten nur BEISPIELSWEISE eine Datei gezeigt wurde!
Damit führt sich der ganze Absatz des Herrn Bernet auf dieser Seite von selbst ad absurdum durch die Verdrehung der Tatsachen, die falsch angegebenen Beträge, den unter Umständen absichtlichen Fehler vom Amt durch Frau Vohla, der falschen Anzahl der selbst angemeldeten Hunde und die sträflich falschen Angaben von Zeiträumen!
Aufgrund dieser überaus schlampigen Ermittlung, die fast an Fälschung von Beweismitteln grenzt, ist also anzunehmen, daß die letzte Aussage auf dieser Seite ´Aufgrund des gewonnenen Gesamteindruckes ist davon auszugehen, daß Frau Wunderlich wohl zeitweise Hunde von Stammkunden annimmt.... ´ als versuchte Lüge von Amts wegen zu betrachten ist. Und nebenbei, selbst wenn: solgange es unentgeltlich geschieht, fällt das immer noch unter Nachbarschaftshilfe! Trauig ist es um ein Land und um ein Volk bestellt, in dem so etwas bereits von Amts wegen verboten wird!


Zur Einleitung hier: Auf der vorherigen Seite wurde noch ein Bußgeldbescheid vom 15.9.2015 erwähnt, der noch in keiner Weise rechtskräftig ist und gegen den bereits ein Widerspruch eingelegt wurde aus oben erwähnten Gründen! Also hat der hier in diesem Schreiben absolut nichts zu suchen! Das nennt sich Vorverurteilung durch Herrn Bernet!
Auf dieser Seite werden bewußt Unwahrheiten zitiert, die den kontrollierenden Beamten in den Mund gelegt werden. Dazu ist nur zu bemerken, daß natürlich, wie es Vorschrift gewesen wäre, KEINERLEI Fotos gemacht wurden!
Von unserer Seite allerdings existieren Videoaufnahmen durch das Mobiltelefon, daß die Vorwürfe auf gar keinen Fall zutreffen! Diese wurden sicherheitshalber von meiner Gefährtin erstellt, weil wir schon genug Unwahrheiten und Lügen durch Amtspersonen miterlebt haben, um solchen Leuten auf gar keinen Fall mehr zu trauen!
Also zählt das als Beweis nicht, was aber wieder großzügigerweise von Herrn Bernet ignoriert wird. Außerdem können genug Gegenzeugen benannt werden, die zu verschiedenen Zeiträumen die ganzen Gegebenheiten besichtigt haben und bestätigen können, daß die beschriebenen Zustände auf gar keinen Fall zutreffen. Wir reden hier aber auch von Doktoren und Professoren!
Diese Leute würden wohl auf gar keinen Fall ihre Schützlinge, nicht einmal zur unentgeltlichen Übernachtung, abgeben wenn wirklich solche Zustände herrschen würden!
Dazu, und das WICHTIGSTE von ALLEM: Es wurde wieder mal nicht, wie es Vorschrift ist, bei einer Begehung zur Kontrolle eines Anwesens in dem Tiere gehalten werden, dem Besitzer oder Betreibers eine Abschrift eines erstellten Protokolles zu geben. Das scheint beim Landratsamt Nürnberger Land eine beliebte Methode zu sein Gesetze zu ignorieren, um hinterher Verdrehungen und Lügen zu präsentieren! Es war außerdem zu diesem erwähnten Zeitpunkt kein Veterinär zugegen, wie es ebenfalls Vorschrift gewesen wäre! Dazu kommen an anderer Stelle noch einige Anmerkungen.
Herrn Bernet sind anscheinend die Veterinäre ausgegangen, die dafür zuständig gewesen wären! Kleine (noch) scherzhafte Bemerkung am Rande (aus der wird dann an anderer Stelle ziemlicher Ernst werden!)!
Auch ist dem Schreiben des Herrn Bernet eine ziemlich detailgetreue Aufstellung von Zeiträumen und Preisen zu finden (wenn auch vollkkommen falsch dargestellt, wie zum Teil schon bewiesen), aber daß sich die Aussagen der Frau V. (Besitzerin von Hund Hexe) und Frau Wunderlich decken und im vollkommenen Gegensatz zu den angeblich ermittelten Beweisen stehen, wird vollkommen ignoriert! Im Gegenzug dazu erkennt man die schlampige und grob vereinfachte Darstellung des Anwesens. Es erweckt im folgenden den Eindruck, daß es sich um EINEN Wohnbereich handelt. Tatsächlich sind es aber drei getrennte Etagen. Was Herr Bernet bei einer einfachen Nachschau im Grundbuch hätte heraus finden können, aber es offensichtlich unterlassen hat.

Der restlichen Zeilen dieser Seite sind dann eine trockene Aufzählungen von Paragrafen, wenn und abers und hätte sein können! Auf die Paragrafen kommen wir an einer anderen Stelle zu sprechen!


Auf dieser Seite erfolgt eine Vermischung von Urteilen, Paragrafen, Auslegungen und Unterstellungen!
Gleich am Anfang wird von zwei kürzlich erfolgten polizeilichen Kontrollen geschrieben! Also wird von Seiten Herrn Bernets zugegeben, daß er einfache Polizeibeamte zu Kontrollen schickt, die nur ein Veterinär mit der entsprechenden Ausbildung vollziehen darf! Als veranlasste Kontrolle bezeichnet er damit auch das Verhalten der beiden Polizistinnen, die sich nebenbei bemerkt etwas daneben benommen haben, und das Grundstück gar nicht betreten haben! An einer anderen Stelle wurde ja ausdrücklich verneint, daß eine Kontrolle von diesen beiden Beamtinnen statt gefunden hat! Interessante Rechtsauffassung!
Es wird aber tunlichst von Herrn Bernet verschwiegen, daß relativ kurze Zeit nachher eine ECHTE Kontrolle durch eine beauftragte Verterinärin und einem Amtstierarzt statt gefunden hat mit dem Ergebnis, daß keinerlei Beanstandung vorliegt. Nebenbei bemerkt wurde auch hier nicht vor Ort ein schriftlicher Bericht abgeliefert wie es Vorschrift gewesen wäre. Es war allerdings in den Unterlagen zu finden, die unser Anwalt angefordert hatte!
Auf dieser Seite des Schreibens wird außerdem festgestellt, daß angebliche Überschreitungen der Höchstzahl von Hunden statt gefunden haben sollen! Wer bestimmt die Höchstzahl der Hunde und mittels welchen Gesetzes oder Verordnung? Nach langen Recherchen stelle ich nur mit Grausen fest, daß es Urteile gibt, in denen es z.B. als vollkommen in Ordnung gilt, wenn eine Person zwanzig Hunde auf seinen Namen angemeldet hat und noch dazu fünf Gasthunde hat. In einem anderen Urteil wird von 20 Gasthunden auf einem kleineren Anwesen gesprochen, was als vollkommen in Ordnung betrachtet wird! Aber es gibt KEINEN EINZIGEN GESETZESTEXT, der genau das Thema behandelt!
Hier wird außerdem noch ein weiteres Haßthema von mir erwähnt: DAS OMINÖSE BESTANDSBUCH (das an einer anderen Stelle noch öfter erwähnt wird)
Es gibt nur eine EINZIGE Vorschrift für ein Bestandsbuch: Das ist bei der SCHAFZUCHT Pflicht! Und hier reden wir von ZUCHT, nicht von Haltung!
Daß die Betriebsräume und der Garten von Hundekot frei zu halten sind, versteht sich von selbst! Daß die Ausführungen der Polizeibeamten einer näheren Betrachtung nicht standhalten, wurde bereits im vorherigen Absatz festgestellt! Also taucht jetzt die Frage auf, wann diese Kontrollen und Reinigungen durchzuführen sind! Am Abend, am Morgen, Mittags? Bitte, lieber Leser, folgen Sie den Gegebenheiten und kontrollieren sie permanent ein ca. 3000qm großes Hanggrundstück, das mit Bäumen bewachsen ist, am laufenden Band bei ein paar freilaufenden Hunden! Technisch gar nicht durchfürbar!
Bei der erwähnten Anzal der Hunde muß man zugeben, daß an manchen Tagen tatsächlich ein paar mehr Hunde da waren als eigentich zulässig war! Allerdings waren das Urlaubstage in fast allen Fällen. Was mit Tieren passiert in zu vielen Fällen wissen wir, wenn die Herrchen in den Urlaub wollen und diese Tiere nicht untergebracht werden können! Sie werden einfach ausgesetzt, eingeschläfert oder sich selbst überlassen!
Einen tragischen Fall hatten wir einmal tatsächlich: Ein Kunde wollte seinen Hund für nur EINEN Tag abgeben (nicht einmal zur Übernachtung) wegen einer Messe in Nürnberg. Das mußten wir ihm verweigern, weil die Anzahl die genehmigt wurde bereits überschritten war!
Dieser Hund ist im Auto des Herrchens jämmerlich gestorben durch Hitze und Dehydrierung, weil kurzfristig keine andere Möglichkeit da war in der ganzen Umgebung! Danke, liebe Tierschützer! Habt ihr verdammt gut gemacht!
Es fällt auch auf, daß auf dieser Seite geflissentlich mit eigenen Hunden, deren Anzahl lt. dem Amt Altdorf ja anscheinend nicht so ganz festzustellen ist, und Gasthunden fröhlich jongliert wird.
Das Schönste auf dieser Seite ist der Absatz mit der Verhaltensforschung: Es hat NIEMAND etwas dagegen, wenn ein Hundeflüsterer sich die Tiere bei uns einmal ansieht und mit Ihnen spricht und fragt, wie so das Befinden sei.


Auf dieser Seite haben wir eigentlich einen ähnlichen Fall wie bei der Vorbemerkung der letzten Seite. Hier wird polemisiert ohne die tatsächlichen Fakten zu beurteilen oder entsprechend zu relativieren.
Dafür muß Eingangs erwähnt werden, daß diese aufgeführten Fälle die EINZIGEN waren, die vorgekommen sind. Das ist auf den langen Zeitraum unter Berücksichtigung der Umstände schon fast erstaunlich. Außerdem wird da mal wieder vergessen etwas zu erwähnen. Die armen kleinen, 8 Monate alte Welpen sind Pitbulls! Und möchten Sie sich, lieber Leser, mit einem 8 Monate alten Pitbull anlegen? Ich für meinen Teil nicht, nicht einmal mit einem zahnlosen! Aber das kommt auf den Einzelnen an, wie weit er masochistisch veranlagt ist.
Es ist schon seltsam, daß angeblich ein Mitarbeiter des Veterinäramtes behaupten kann, daß so etwas ´wahrscheinlich´ nicht vorkommen kann, weil ein Zahnwechsel vorliegen könnte! Auch bei einem Pitbull mit Zahnwechsel wäre ich verdammt vorsichtig! Die Sache wird hier zur Messerstecherei hochstilisiert ohne auf die tatsächlichen Gegebenheiten einzugehen. Das klingt so, als wäre eine Machete verwendet worden um den wildgewordenen Pitbull davon abzuhalten einem anderen Tier Schaden zu zufügen. Es war nur ein kleines Werkstattmesser in Größe eines Kugelschreibers! Außerdem hätte der angreifende Hund von Rechts wegen her getötet werden dürfen, um den Schaden von dem anderen Hund fern zuhalten! Das wird natürlich in diesem Schreiben nicht erwähnt, aber dafür in epischer Breite hervorgehoben, daß es ein kleiner, schutzbedürftiger Hund sei. Herrn Bernet fehlt anscheinend das Maß der Dinge! Was weiterhin nicht erwähnt wurde, ist, daß für diesen Fall absolut vorschriftsmäßig vorgegangen wurde. D.h. daß erst eine Rettungsmaßnahme z.B. durch Hochheben der Hinterbeine des Angreifers erfolgte und weitere prophylaktische Mittel. Als das alles nichts gefruchtet hat, wurde, wie es Vorschrift ist, zu härteren Maßnahmen gegriffen. Eine Lüge wird auch durch weglassen von Begebenheiten ausgesprochen! Außerdem kann jederzeit eine Stellungnahme der damaligen Besitzerin des angegriffenen Hundes abgegeben werden. Dieser Vorfall liest sich plötzlich ganz anders als beschrieben wurde von Herrn Bernet!
Darüber hat Herr Bernet einen detaillierten Bericht vorliegen und hat diesen offensichtlich verschwiegen in seinem Anklagekonstrukt!

Zu dem Vorfall mit der Hündin Tina läßt sich nur folgende Stellungnahme geben:
Die erwähnten erheblichen Leiden der Hündin Tina haben ursprünglich wie ein stecknadelkopfgroßer Kratzer ausgesehen. Die Datumsangabe (da scheinen die im Amt ein paar Schwierigkeiten zu haben) ist falsch. Es war nicht an einem Donnerstag, den 16.2.2012, sondern am Freitag abend, den 17.2.2012! Lieber Leser, haben Sie schon einmal versucht an einem Freitag Abend einen Tierarzt zu erreichen wegen einem Kratzer, den man so gut wie nicht sieht? Nein? Na dann viel Spaß beim Versuch!
Diese Verletzung war auf gar keinen Fall als ernsthaft anzusehen! Die zu diesem Fall vorgelegte Stellungnahme meiner Mutter wurde samt den übrigen Unterlagen wieder einmal ignoriert! In der späteren tierärztlichen Rechnung war nirgendwo die Rede von einer Operation oder einem schwerwiegendem Eingriff. Das Einzige Schwerwiegende daran ist die HÖHE der Rechnung! Kleiner Scherz am Rande! Dann hätten wir das Protokoll bei der Abholung des Hundes Tina. Warum wurde dann von der Halterin unterschrieben, daß die Hündin Tina wohlbehalten abgegeben wurde. Beweise hier!
Der Verweis in dem Schreiben auf die Gerichtsverhandlung wegen dem erteilten Bußgeld mit der Erhöhung der Strafe von Euro 100,-- auf Euro 200,-- für die Hündin Tina ist in diesem Fall Makulatur. Bei dieser Verhandlung hatte meine Mutter sich bereits gesagt, daß sie das jetzt einfach aktzeptiert um endlich Ruhe vor diesen Machenschaften zu haben. Das gesamte Bußgeld hatte noch die Unterpunkte mit angeblich zu vielen Tieren im Bestand und wurde, höret, von Euro 1000,-- gesamt auf
Euro 750,-- in der letzten Instanz reduziert! Ob da nun ein Richter die Angeklagte Frau Wunderlich fragt, daß dafür der eine Teil etwas höher ausfällt und ob sie damit einverstanden sei und dafür das gesamte Bußgeld reduziert wird, ist reine Augenwischerei. Im Prinzip ging es für die Angeklagte Frau Wunderlich nur darum, daß das Bußgeld wie gewünscht herabgesetzt wird und die Sache endlich seine Ruhe hat. Für einen juristischen Laien wohl nachvollziehbar!
Daß dann Herr Bernet daraus ein Politikum macht, das keinerlei Grundlage hat, ist schon sehr bezeichnend!
Somit kann man also abschließend zu diesem Thema sagen: Was hier als schwerwiegendes Verbrechen aufgebauscht wird erweist sich hinterher als eine der schlimmsten Scharaden.
Daß wir dieses Urteil wegen der Hündin Tina jetzt natürlich noch eimal anfechten müssen ist wohl verständlich!

Den Unteren Absatz dieser Seite behandeln wir im nächsten Kapitel.


Anfang des vorherigen Absatzes: Im Rahmen einer Kontrolle am 17.10.2013....
Hier wird wieder versucht durch Bezeichnungen wie hyperaktiv und Beschreibungen des Verhaltens einen negativen Gesamteindruck zu erwecken. Die Hunde haben den Besucher sofort angesprungen. Ja wie denn, aus Freude, zur Begrüßung oder zum Angriff? Es wird bewußt auf eine nähere Bezeichnung verzichtet!
Die den Tieren zur Verfügung gestellte Couch war aufgerissen worden...ach nein? Wirklich? Also wenn der Herr Bernet wüßte, was ich schon alles gesehen habe an Einrichtung von manchen Leuten, die Hunde haben. Gut, man muß aber zugeben, daß der erwähnte Raum nicht unbedingt ein Vorzeigeobjekt war. Nach Bemängelung der einzelnen Sachen wurde das auch UMGEHEND in Ordnung gebracht. Beweis: Herr Bernet war persönlich mit Frau DOKTOR Spengler-Wieber anwesend (zu Frau Doktor Spengler-Wieber kommen wir noch später, nur im Vorfeld: Diese Frau BESTEHT jedesmal bei der Anrede auf ihren Titel und maßregelt regelrecht JEDEN, der es wagt sie NICHT mit Frau Doktor anzureden. Nebenbei bemerkt: ES GIBT KEINERLEI GESETZLICHE GRUNDLAGE, JEMANDEN MIT SEINEM TITEL ANUZUREDEN: Das ist nur eine Frage der Höflichkeit und des Respekts!) am 19.11.2013 mit Frau Spengler-Wieber am Grundstück anwesend und es wurde eine Nachkontrolle gemacht. Es gab an diesem Tag KEINERLEI Beanstandungen! Wenn ich mir dabei die aufgbauschte Vorgeschichte der Jahre vorher ansehe verwundert mich das jetzt aber schon etwas! Der Nachbesuch von Herrn Bernet und Frau Spengler-Wieber ergab, daß keinerlei Beanstandungen dabei waren wurde offensichtlich ABSICHTLICH verschwiegen.
Alleine dieser Vorfall läßt die Glaubwürdigkeit des gesamten Machwerkes schwer in Zweifel ziehen. Es läßt auch die Glaubwürdigkeit Herrn Bernets generell in Frage stellen!
Dann kommt im nächsten Absatz wieder die Bemerkung über die polizeilichen Ermittlungen! Das Thema hatten wir bereits vorher und darauf wurde auch entsprechend geantwortet. Hier werden wiederholt Behauptungen in den Raum gestellt und diese Behauptungen werden ein paar Seiten später als Beweise genommen! Die Banane ist krumm weil die Banane krumm ist. Der Beweis dafür ist, weil die Banane krumm ist! So liest sich das für einen objektiven Beobachter!
Auf dieser Seite folgen noch eine Menge Zitate mit gar wichtigen Quellenangaben! Mit Seriosität hat das in meinen Augen rein gar nichts mehr zu tun!



Weiter mit den Lügen und Unterstellungen:
Hier wurde wieder von Kot, Urin, Stickstoffverbindungen und angebliche Geruchsbelästigungen der Polizeibeamten gesprochen. Die erwähnte Geruchsbelästigung werden wir vorsichtshalber an die Stadtverwaltung Altdorf weiter geben, daß die zarten Näschen nicht belästigt werden falls der Kanal mal wieder hochkocht. Wir werden es auch an die Früchte von den Bäumen weiter leiten, daß die gefälligst nicht vor sich hin gären wenn wieder ein zartbesaiteter Kontrolleur vorbei sieht, der nicht in der Lage ist zwischen Uringeruch und überreifen Baumfrüchten zu unterscheiden!
Siehe ebenso Ausführungen voher!
Damit sind auch die folgenden Sätze auf diesem Blatt zum puren, blühenden Blödsinn, erklärt aus der Feder des Herrn Bernet!
Wir wären hier wieder bei der Banane, krumm!





Hier lese ich nur eine handfeste Drohung die jeglichen Grundsätzen entbehrt und nur zeigt, daß der entsprechende Amtsleiter Herr Bernet in keiner Lage auch nur im
Geringsten auf die ihm gegenüber gebrachten Richtigstellungen und Hinweise reagiert hat. Das alles wurde nämlich bereits in einem ellenlangen Schriftverkehr im Einzelnen behandelt. Dieser Schriftverkehr wird jetzt natürlich veröffentlicht.

Die hier auf dieser Seite erwähnten Hunde, Suli und Ursulet, haben bei gutem Wetter jederzeit die Möglichkeit ´ihre´ Wohnung zu verlassen. Dann taucht sofort die Frage auf, wenn diese Tiere so leiden, warum sie diese angebotene Möglichkeit nie nutzen?
Und an einer anderen Stelle wird erwähnt, daß diese erwähnten Hunde angeblich keinerlei Auslauf haben. Das ist gelogen! Außerem werden diese Beiden 4x täglich Gassi geführt. Witzigerweise müssen die Hunde manchmal regelrecht überredet werden um Gassi zu gehen!

Hier auf dieser Seite wird erwähnt, daß die Tiere sehr verwahrlost sind und trotz gegensteuernder Bemühungen des Veterinäramtes erhebliche Schmerzen ...und so weiter.
Wie kommt es dann bitte, daß Frau Wunderlich eine nicht unerhebliche Menge an Empfehlungsschreiben und Belobigungen hat?
Wie kommt es dann, daß Herr Bernet persönlich bei einer Kontrolle keinerlei Beanstandungen hatte?

Auf Grund der kleinen, und wohlgemerkt, KLEINEN Ausführungen oben. Diese ganze Geschichte ist noch viel umfangreicher, als man sich vorstellen kann. Das wird aber im Laufe der nächsten Tage ALLES veröffentlicht.



Hier steht, daß keine trifftigen Gründe existieren, die den Sofortvollzug im Wege stehen könnten!
Also wird schon die Vorbereitung getroffen um die hauseigenen Hunde einzuschläfern und um weitere Schwierigkeiten zu verursachen.

Eigentlich lese ich hier nur trifftige Gründe den Herrn Bernet sofort aus den Amt zu jagen und ihm die Pension zu streichen!
Dieser Mann ist in meinen Augen eine Gefahr für die Öffentlichkeit!


Hier die unbedingt nötige Rechtsbehelfserklärung, die nach Lektüre des Schreibens sich gleich von der ersten Minute als Makulatur erweist!
Bis hier überhaupt auf einen Einspruch reagiert werden kann und es eine ordentliche Gerichtsverhandlung geben kann, werden die sichergestellten Tiere bereits eingeschläfert sein von Seiten der Behörde!


Hier nur die übliche Kostennote





Und jetzt kommt das absolute Zuckerle des gesamten Vorganges:

Unser lieber Herr Bernet hat anscheinend vergessen, daß wir die gesammelten Akten angefordert haben vom Landratsamt Nürnberger Land.
Daß er einige Sachen in seinem Bericht verschwiegen hat, die dahin auszulegen sind, daß handfest gelogen wurde, habe ich bereits offen gelegt und bewiesen!
Aber jetzt kommt die Krönung, sprach Frau Jakobs:

Am 25.8.2015 wurde schon wieder kontrolliert, diesmal von einer Veterinäroberrätin und einem amtlichen Tierarzt im Doppelpack!
Beachten wir dabei bitte die Datumsangaben zu den angeblichen Polizeikontrollen und der daraufhin folgenden Kontrolle durch eine Veterinäroberrätin!
Wir hatten also am 30.7.2015 eine polizeilich durchgeführte Kontrolle, in der Unwahrheiten behauptet wurden!
Wir hatten dann am 17.6.2015 noch vorher eine angebliche polizeiliche Kontrolle, bei der die Beamtinnen nicht einmal das Grundstück betreten hatten, keinerlei Kontrollauftrag hatten und offensichtlich unter Halluzinationen litten. Wir haben zu den oben erwähnten Aussagen testhalber Videoaufnahmen gemacht um den Blickwinkel der Polizistinnen fest zu halten. Von deren Standort war es absolut unmöglich die von ihnen erwähnten Beobachtungen zu machen!

Und zur Krönung hatten wie also letztendlich noch eine Kontrolle am 25.8.2015 von einer Person, die dazu auch berechtigt war, nicht so wie angeblichen Polizeikontrollen, die von nicht gelernten Kräften durchgeführt wurde.
Nur hätte diese Person aufgrund ihrer Stellung auch das Recht gehabt, die sofortige Evakuierung (und danach klingt das ganze Machwerk oben) der Hunde anzuordnen!
Nur ist genau dieses nie geschehen. Sondern es wurde sich höflich verabschiedet mit den Worten: Hier ist nichts.....
Den Bericht dazu haben wir später aus den Akten kopieren können! Und der ist hier:





Die Hunde befanden sich in guter Verfassung. Laura sehr aggressiv gegenüber Fremden (ist auch klar, wenn man die Vorgeschichte dieses Hundes kennt. Es ist nicht übertrieben wenn ich sage, daß sie bei einer Wegnahme ein sofortiger Fall zum Einschläfern wäre)
Es konnten alle Nachweise für die Hunde gebracht werden. Also waren komischerweise die Anmeldungen da wie es aussieht. Nicht so, wie die oben erwähnte Mitarbeiterin der Stadt Altdorf fälschlicherweise behauptet hatte!
Bei den Feldern Stand/Ausgang wurde zwar rein gar nicht angekreuzt, aber das ist nach der Horrorgeschichte des Herrn Bernet, die oben veröffentlicht ist, wohl schon fast als göttliches Wunder zu betrachten.
Unter Maßnahmen und Nachkontrolle wurde auch nichts angekreuzt bei diesem Überraschungsbesuch! Ein weiteres göttliches Wunder!

Wohlgemerkt, es war ein Überraschungsbesuch! Wenn wirklich solche Zustände geherrscht hätten wie Herr Bernet versucht jemanden weiß zu machen, dann hätte die Sache wohl etwas anders ausgesehen!

Wir können also mit Fug und Recht sagen, daß hier irgend jemand, oder auch mehrere Personen GELOGEN haben!

Die beiden einzigen wirklich bemerkenswerten Fälle in dem Bericht wurden durch logische Beweisführung negiert! Alles andere ist ebenfalls logisch dargelegt als nichtig, gelogen, verdreht oder als aufgebauschter Rohrkrepierer entlarvt.
Also wo bitte ist nur ein einziger Grund für dieses Vorgehen?
Den kann ich sogar liefern!

Fortsetzung folgt auf einer anderen Seite, zum Beispiel auf der Seite mit der Beleidigungsklage des Herrn Bernet und Kollegen gegen mich!


24.11.2015 - Hier ist die geforderte Klage die wir gegen den Unterlassungsbescheid einlegen müssen!

Daran sieht man eigentlich, wie unser tolles System arbeitet!
Erst wird ein Bescheid gebastelt, der fast ausschließlich auf einen NICHT-RECHTSKRÄFTIGEN Bußgeldbescheid fundiert und dann darf der Beklagte, eine 75-jährige Rentnerin, auch noch selber eine teure Klage einreichen. Von Rechststaatlichkeit kann man gar nicht mehr reden. Wer kann sich so etwas leisten und wer hat das Wissen ohne Anwälte so etwas auf die Wege zu bringen?
Hier scheitert doch bereits unsere Gerechtigkeit! Das würde ja bedeuten, daß jeder Mensch sofort die entsprechenden Gegenmaßnahmen einleiten kann um gegen so eine Behörde zu kämpfen!
Wie gesagt, mit einem Rechtsstaat hat so etwas ziemlich wenig zu tun! Das ist das deutliche Anzeichen einer Diktatur!







Man sieht anhand der Vorfälle, der maßlosen Übertreibungen und Falschdarstellungen vom Amt, daß hier die reine Willkür geherrscht hat! Man kann letztendlich nur dabei feststellen, daß man, wenn man sich hier in diesem Land zu recht wehrt, sachlich und legal, als Querulant bezeichnet (ist mir in der Anklage bereits passiert!! Also fertig für die Klapse wurde mir damit unterstellt!) und man ganz offen mit Repressalien bedroht wird.
Genau das selbe ist Gustl Mollath ebenfalls passiert. Das scheint bei der Nürnberger Justiz eine vollkommen normale Vorgehensweise zu sein!




11.12.2015 - Hier ist die Antwort von Herrn Bernet LRA Lauf um den Prozeß zu verhindern - jetzt wird es ein wenig lächerlich



Dieser Kommentar vom Anwalt ist göttlich:
Interessante Rechtsauffassung, falsch, aber interessant



Das hier ist nur die normale Benachrichtigung


Was haben wir gegrinst wie wir das gelesen haben. Wie ich schon
in früheren Schreiben an Herrn Bernet bemerkt habe:
Thema verfehlt! Setzen, sechs!













Schlußwort meinerseits: Nach den neuesten Urteilen dürfen die Namen der Beteiligten veröffentlicht werden solange sie im Öffentlichen Interesse stehen! Und davon kann man wohl ausgehen, wenn es sich hier um Amtspersonen dreht, die solche Macht gegenüber Einzelnen ausüben!
Nach dem Presserecht gestatte ich den erwähnten Personen eine Richtigstellung und/oder einen Kommentar abzugeben und werde dieses auch veröffentlichen!

Autor und Recherche: Thomas Wunderlich
ebenfalls V.i.S.d.P.